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   VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04   

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VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04 (https://dejure.org/2004,26985)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.10.2004 - 40-IV-04 (https://dejure.org/2004,26985)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 40-IV-04 (https://dejure.org/2004,26985)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 1996 - 17-IV-95, vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).

    Dies gilt insbesondere für die Behandlung der einfach-rechtlichen Vorschriften über die Form fristgebundener Rechtsbehelfe (vgl. BVerfGE 88, 118 [126 f.]; BVerfG NJW 2002, 3534).

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Dies gilt insbesondere für die Behandlung der einfach-rechtlichen Vorschriften über die Form fristgebundener Rechtsbehelfe (vgl. BVerfGE 88, 118 [126 f.]; BVerfG NJW 2002, 3534).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 1996 - 17-IV-95, vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).
  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 1996 - 17-IV-95, vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).
  • BVerfG, 23.01.1995 - 1 BvR 762/94

    Überspannung der Anforderungen an den Zugang zur Berufungsinstanz in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 1996 - 17-IV-95, vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Beruft sich der Beschwerdeführer auf die Verletzung rechtlichen Gehörs, hat er besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit sie entscheidungserheblich sind, zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 9-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Es ist jedoch nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Entscheidung der Fachgerichte in jeder Hinsicht auf die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen und einfach-rechtlichen Folgerungen zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - Vf. 9-IV-98; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 54-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2004 - Vf. 54-IV-03; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 53-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Soweit der Beschwerdeführer geltend machen will, der das Mahnverfahren betreuende Rechtspfleger am Amtsgericht München hätte auf eine Klarstellung des mit dem Schreiben vom 23. November 2000 verfolgten Rechtsschutzzieles hinwirken müssen, ist bereits kein Bezug des angegriffenen Unterlassens des im Freistaat Bayern tätigen Bediensteten zum Geltungsbereich der Verfassung des Freistaates Sachsen ersichtlich (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 53-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 1996 - 17-IV-95, vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2007 - 21-IV-06

    Zur Frage der Subsidiarität bei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit

    Dies folgt aus der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, die sich für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ergibt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 99-IV-04
    Unschädlich bleibt dabei, dass die Beschwerdeführerin diesen aus Art. 3 Abs. 3 SächsVerf abgeleitet hat, obwohl diese Verfassungsnorm nicht zu den rügefähigen Grundrechten zählt (vgl. Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf) und stattdessen der - einer Rüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren zugängliche - materielle Grundrechtsgehalt von Art. 78 SächsVerf betroffen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04 m.w.N.).

    Die Arbeitsgerichte haben mit den angegriffenen Entscheidungen den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. hierzu: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    (1) Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als allgemeiner Justizgewährungsanspruch folgt, dass der durch den Gesetzgeber eröffnete Zugang zu den Instanzen nicht in einer unzumutbaren, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden darf (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 70-IV-08
    folgt, dass der durch den Gesetzgeber eröffnete Zugang zu den Instanzen nicht in einer unzumutbaren, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden darf (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 1996 - Vf. 17-IV-05; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 106-IV-04
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04; ständige Rechtsprechung).
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